UPDATE:
Karcks Gutachten wertlos. Gutachter war befangen. Verfahren gegen Däbritz und Partner eingestellt.
Prof. Matthias Karck vom Heidelberger Herzzentrum hatte zwölf
Todesfälle von Patienten der Herz-Thorax-Chirurgie am UKM analysiert und
sollte der Kammer bei der Einschätzung helfen: Ist etwas dran an den
Ärztepfusch-Vorwürfen, die in den anonymen Schreiben erhoben wurden. Das
hätte das Strafmaß beeinflusst.
Zweifel an seiner Unparteilichkeit des Gutachters
Denn
„wenn jemand eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, ist das
nicht strafbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige als richtig
darstellt“, erklärte Mattonet. Bei einem der Todesfälle hatte selbst der
abgelehnte Gutachter eingeräumt, dass die Behandlung des Patienten
nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst verlaufen war. Gestern
schloss sich die Kammer der Einschätzung der Verteidiger an. Matthias
Karck habe sich in seinem Gutachten mehrfach „einseitig auf die Seite
des UKM gestellt“, so der Richter. Er habe sich mit Oberärzten über den
Fall ausgetauscht, die als UKM-Prozessbeobachter im Gericht saßen, und
sich auf eigene Faust beim Nebenkläger Unterlagen besorgt, ohne seine
Informationen mit der Kammer zu teilen. Daher bestünden Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit.
http://www.wn.de/Muenster/Daebritz-Prozess-Heftige-Wortgefechte-Verteidiger-unterstellen-Gutachter-Befangenheit
Heftige Wortgefechte: Verteidiger unterstellen Gutachter Befangenheit
Münster -
Dass es bei Biopsien – Probeentnahmen von
Gewebe aus dem Herzmuskel – zu Komplikationen kommen kann, ist Ärzten
bekannt. Für einen 53-jährigen Transplantationspatienten der
Herz-Thorax-Chirurgie am Uniklinikum Münster (UKM) führte das im Jahr
2007 zum Tod. Im Prozess gegen die Herzchirurgin Prof. Sabine Däbritz
und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Münster fuhr am Mittwoch
der vom Gericht bestellte Gutachter fort, Todesfälle am UKM zu
analysieren. Im Laufe seiner Darstellung kam es zu heftigen
Wortgefechten zwischen ihm und Däbritz´ Verteidigern.
Von Julia Gottschick
Mediencheck Kommentar:
Julia Gottschicks Berichte aus dem Gericht gewinnen an Genauigkeit und Verständlichkeit.
Insgesamt erfreulich, dass die Systemmedien langsam wagen, die Institutionen des Staates nicht mehr als unfehlbar zu betrachten und sich auf die Seite derer zu stellen, die selbst nichts mehr beitragen können: die verstorbenen Patienten.
Der betroffene Patient war, da er ein vorgeschädigtes Herz hatte, zuvor
erfolgreich transplantiert worden. Um nach einiger Zeit sicherzugehen,
dass das Spenderherz nicht abgestoßen wurde, drangen die Ärzte über die
Halsvene zum Herzmuskel vor, um Gewebe-Proben zu nehmen. Dabei, so Prof.
Matthias Karck von der Heidelberger Klinik für Herzchirurgie, müssen
die Mediziner „durch eine ungeschickte Bewegung“ in die Lungenarterie
abgerutscht sein.
Mediencheck Kommentar:
man kann das Perforieren einer Lungenarterie wohlwollend als "Ungeschicktheit" bezeichnen, bei einem Assistenzarzt würde man diesen Begriff sicherlich zu Recht wählen. Bei einem erfahrenen Chirurgen DARF keine Ungeschicktheit passieren, denn dann hat er schlicht den falschen Beruf.
Wer als Gutachter soetwas durchgehen lässt, hat eine grossartige Zukunft zum Beispiel in Südafrika, oder im Ural, aber sicher nicht an führenden Kliniken in Deutschland. Da darf man als Patient mehr erwarten als rhetorische Finten auf Grundschulniveau.
Eine Naht riss, durch das entstandene Loch floss Blut in den Herzbeutel.
„Man hat überall Blut gesehen und Blutgerinnsel“, berichtete Karck. Um
das Loch zu finden, schloss man den Patienten erneut an die
Herz-Lungen-Maschine an. Der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie nahm das
Herz heraus, um den Schaden zu beheben, konnte den Patienten aber nicht
retten. Er verblutete.
Mediencheck meint: Falsche Reihenfolge, Herr Karck. Als der Chirurg die Massnahme, das Herz erneut herauszunehmen, einleitete, da musste er eigentlich mit dem Leben des Patienten schon abgeschlossen haben, denn wo in der Literatur gibt es "lege artis" irgendwelche Hinweise darauf, dass diese Massnahme erfolgversprechend gewesen wäre?
Also wenn er den Schaden hätte beheben wollen, dann hätte er das Organ gut an Ort und Stelle lassen können und die Lungenarterie am schlagenden Herzen operieren können. Das Herz zu entnehmen und es in einer Schale herumliegen zu lassen gehört für Sie also zu den notwendigen Massnahmen, um einen Patienten zu retten, der aufgrund einer verpfuschten Biopsie am verbluten ist? Was begutachten Sie eigentlich sonst, Herr Karck - Notschlachtungen im städtischen Schlachthof? By the way, ist wegen dieser "schicksalhaften" Operation nicht nur einer umsonst gestorben: neben dem bedauernswerten Patienten auch der Spender, dessen Herz schlussendlich durch das Herumgefummel auch verloren war.
„Das war keine Standardsituation, sondern eine furchtbare Komplikation,“
so der Gutachter.Der Klinikleiter habe seine gesamte berufliche
Erfahrung mit eingebracht, um den Todesfall abzuwenden, doch vergebens.
Er sei es im übrigen nicht gewesen, der die Biopsie durchgeführt hatte.
Diesen Kampf um das Leben des Patienten könne man so nicht aus dem
Op-Bericht entnehmen, stellten Däbritz´Anwälte die Darstellung des
Gutachters heftig infrage. Karck ruderte daraufhin zurück und
relativierte seine erste Schilderung. „Ich verstehe nicht, wie Sie uns
hier nacheinander zwei
komplett
unterschiedliche Abläufe anbieten können“, monierte einer der
Verteidiger. „Nichts davon basiert auf den Unterlagen, die Sie zur
Verfügung hatten. Sie waren bei der Operation selbst nicht dabei.“
Mediencheck Kommentar: Herr Prof. Karck, könnten Sie mal "furchtbare Komplikation" medizinisch korrekt definieren? Und abgrenzen von -fehlerrhafter Operation, -von Pfusch, -von schlechter Qualität?
Zu der "gesamten beruflichen Erfahrung" bleibt zu fragen, welche ist das denn? Wenn man von 37% Mortalität in Münster ausgeht (2008) dann war wohl die OP-Schwester schuld an den Todesfällen, weil das dumme Ding immer die Lampe falsch hält.. war ja schon immer so.
Fakt ist, der Patient hat von der geballten Erfahrung nichts gehabt ausser einem frühen Tod. Und Sie sorgen dafür, dass niemand wagt, unangenehme Fragen zu stellen, weil Sie sich mittels vorgeschobener rhetorischer Platitüden herausreden, um den werten Kollegen reinzuwaschen. So sieht's aus.
Er bekomme Zweifel, ob der Sachverständige unbefangen sein Gutachten
erstatte. „Es geht hier um Ihre Qualifikation als Sachverständiger.“ Für
Sabine Däbritz sei das Herausnehmen des Herzens nicht nachvollziehbar
gewesen. Sie habe in Expertenkreisen herumgefragt, berichtete sie, „weil
ich diesen ganzen Wahnsinn nicht verstehen kann.“ Richter Thomas
Mattonet zitierte eine frühere Aussage der Herzchirurgin: „Von dritter
Seite soll es geheißen haben, der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie habe
versucht, Gott zu spielen.“
Karck widersprach dem: Die
Vorgehensweise des Klinikleiters sei in seinen Augen „nicht irrational“.
Überdies finde er Däbritz´Kritik „ganz schlimm unchirurgisch“.
Mediencheck Kommentar:
Der Klinikleiter muss, um schlampig zu arbeiten, nicht zwangsläufig "irrational" sein, was ist das denn für eine Pfeifen-Rhetorik, Herr Karck? Und Däbritz' Kommentar muss weder "chirurgisch" (wieder so ein Kunstwort, nichtssagend und rabulistisch), noch muss er kollegial sein. Menschlich und ehrlich aber ist er, und das ist das einzige Erfordernis, das der Patient und die Hinterbliebenen zu interessieren hat, nicht Ihr feiner Chirurgenbund, Ihre Fachverbandshändel und Ihre kollegialen Vereinbarungen, dass eine Krähe der Anderen kein Auge aushacken dürfe.
Wir leben im Jahr 2012, Herr Prof. Karck. Wann werden SIE das verstehen?
Mattonet
mühte sich, die aufgebrachten Parteien zu befrieden: „Jetzt mal langsam,
nicht alle durcheinander: Wir sind hier nicht in einer Talkshow.“ Wie
es denn komme, wandte er sich dann aber auch an den Sachverständigen,
dass Karck zwei unterschiedliche Sachverhalte dargestellt habe? An
dieser Stelle mischten sich die Anwälte des UKM als Nebenkläger
lautstark ein: „Sie unterstellen dem Gutachter hier unterschiedliche
Varianten, um ihn ins Schwimmen zu bringen,“ kritisierten sie.
MW: Nun, ein Gutachter sollte mit Gegenwind leben können, insbesondere einer, der so parteiisch wirkt wie dieser. Schon blamabel und wenig intelligent, wenn er damit ins Schwimmen gerät. Es gibt eine Studie, die hierzu recht interessant erscheint, die zeigt, dass konstruierte Wahrheiten (oder auch Lügen) jemanden ins Schwitzen bringen, da echte Argumente fehlen:
Lügen bedroht – vor allem den Lügner, denn Lügen setzt ihn unter
Stress. Die körperlichen Reaktionen auf diesen Stress sind leicht
sichtbar, man nennt sie „Tells“. Es gibt tausende von Signalen und
Botschaften, die Lügner überführen, die Kunstform besteht nun, diese
„Tells“ vor allem in ihrer Kombination zu lesen. Gerade die Vernetzung
mehrerer „Tells“ können zeigen, dass man belogen wird. Nehmen wir
einen ertappten Mitarbeiter, der etwas gestohlen hat und im
Chefgespräch sitzt.
Obwohl
er leugnet, schaltet sein limbisches System auf „Flucht“, der Dieb kann
also „Tells“ zeigen: flache Atmung, Kopf einziehen, Füße Richtung
Ausgang drehen oder das Weglehnen des Oberkörpers. Dazu Augen reiben,
Augen schließen, die Hände vor dem Gesicht falten (also die Hände
zwischen sich und Gegner bringen) oder sich die Geldbörse auf den Schoß
oder näher an sich heran legen („Mauern bauen“). „Dies alles sind
klassische Reaktionen auf Unwohlsein in einem Gespräch, aber eben auch
auf eine Lüge“, so Navarro, „Die normale Nervosität durch die
Befragungssituation kann auch einen ehrlichen Mitarbeiter zu solchen
Reaktionen verleiten, aber im Mix mit anderen „Tells“ kann man den
Lügner einkreisen. (...)
Beispiele für Worthülsen, die Lügen verdecken sollenPhrasen, die die Glaubwürdigkeit betonen (Haben Sie Monica Lewinsky nachts getroffen?) Bill Clinton:
„Ganz gewiss nicht!“
Grammatische Fehler (Hatten Sie keine Beziehung mit dieser Frau?)
Clinton:
„Da ist keine sexuelle Beziehung!“
Betont ausführliche Verneinung - Clinton:
„Ich möchte,
dass Sie mir zuhören, ich wiederhole das Ganze noch einmal, ich hatte
ganz sicher keine Beziehung mit dieser Frau , Miss Lewinsky!“
Distanzierende Äußerungen:
„Dieser Frau, Miss Lewinsky“
Spezifische Verneinung:
„Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau!“ - statt :
“Ich bin in meinem ganzen Leben noch nicht fremd gegangen!“
...Memo an die Leser: Frau Prof. Däbritz Kritik an Kollegen sei "unchirurgisch" Aha.
Guter Artikel, Julia Gottschick, weiter so!
Ein Fremdverschulden, so sagte Sabine Däbritz in ihrer späteren
Stellungnahme, sei für den Pathologen in der Obduktion nicht erkennbar
gewesen. Ihrer Meinung nach aber habe es sich in diesem Fall um eine
fehlerhafte Biopsie gehandelt. Der Patient habe riesige Mengen
Austauschblut erhalten. Überdies „konnte er die Herausnahme des Herzens
nicht überleben,“ so Däbritz. Stattdessen wäre die Reparatur ohne eine
solche Herausnahme möglich gewesen. Als die Ehefrau die Todesursache
ihres Mannes
wissen
wollte, hätten ihr die Ärzte nicht weitergeholfen: Auch der
Obduktionsbericht sei nicht an den Hausarzt des Verstorbenen gegangen.
War die erneute Explantation des Spenderherzens noch im
Rahmen
der medizinischen Standards – der Versuch eines erfahrenen Operateurs,
in einer außergewöhnlich aussichtslosen Situation durch einen mutigen
Schritt das Leben des Patienten noch zu retten? Oder kann die
Herausnahme des Herzens als fahrlässig und letztendlich für den Tod des
Mannes ausschlaggebend gelten? Das muss das Gericht mit Hilfe des
Gutachters klären. Problematisch wäre jedoch, wenn am Vorwurf der
Verteidigung etwas dran wäre, dass der Sachverständige von vornherein
vom verantwortungsvollen Vorgehen des Klinikleiters ausginge – selbst,
wenn der Op-Bericht das nicht stützt. „Warum musste das Herz in dieser
Zeit in einer Schüssel liegen?“, konfrontierte Däbritz den Gutachter mit
ihr unverständlichen Punkten. „Das ist exotisch und äußerst
ungewöhnlich. Warum hat er das getan?“ Werde ein Spenderorgan durch ein
solches Vorgehen doch mehr und mehr geschädigt.
Bei einem
nächsten Fall, einem Patienten mit so genannter Aortendissection,
widersprach Karck erstmals dem Vorgehen der UKM-Herzchirurgen. Diese
hatten den Patienten, obwohl er mit einem chirurgischen Notfall
eingeliefert worden war, bis zum nächsten Morgen unoperiert liegen
gelassen. Die Begründung der Verantwortlichen an der
Herz-Thorax-Chirurgie: Man habe zunächst die Durchblutung der Beine und
des Darmtraktes sicherstellen wollen, die bei dem Patienten ebenfalls im
Argen lag.
Allein, diejenigen Mediziner, die am UKM für diesen
Eingriff zuständig sind – die Radiologen – sind nachts nicht verfügbar.
„Wenn das so ist, dann ist das schlecht“, befand der Gutachter. In
diesem Fall hätte er persönlich zunächst das Herz operiert, weil dies
akut von einer so genannten Herzbeutel-Tamponade (Blut im Herzbeutel)
bedroht war. „Der Patient hat in dieser Zeit das Risiko getragen,“ so
Karck. Das Risiko habe sich jedoch nicht zu seinen Ungunsten ausgewirkt:
Der Mann starb später an etwas anderem – laut Gutachter vermutlich an
einem Infarkt.
Dass das Blut im Herzbeutel nicht direkt
ursächlich war für den Todesfall, entlaste die Zuständigen vom Vorwurf
einer Fehlbehandlung. „Da kann man `glücklicherweise´ sagen“, räumte der
Sachverständige ein. „Denn wenn man seit 24 Uhr um den Befund gewusst
hat – und morgens um fünf reißt das ein, dann hat man einen Fehler
gemacht.“ Den Patienten nämlich „liegen gelassen zu haben, weil die
Radiologen erst morgens mal ihr Tagewerk beginnen“.
Dieser Fall
hatte zu Anfang der Verhandlung vor einigen Monaten bereits für Aufsehen
gesorgt, weil ein in dieser Nacht Dienst habender Assistenz-Arzt die
Entscheidung seiner damaligen Vorgesetzten heftig kritisiert hatte. Er
hatte das Vorgehen der Oberärzte mit einer Abrechnungspraxis für
Privatpatienten begründet. Das Uniklinikum hat den jungen Mediziner, der
heute unter Sabine Däbritz als Chefin am Duisburger Herzzentrum
arbeitet, inzwischen verklagt.
Bitterer Beigeschmack kommt auf, wenn man auf Prof. Karcks Lebenslauf nachlesen kann, dass er im Jahre 95 und 99 jeweils eine Auszeichnung erhielt von der deutschen Gesellschaft für Herz-Thoraxchirurgie. Deren Präsident war kein anderer als der Mann, über den Prof. Karck nun sein gefälliges kollegiales Gutachten erstellen durfte. Wie unbefangen er dies tun kann, bleibt der Phantasie überlassen, vorstellbar sind gewisse berufliche Sachzwänge und Interessenskonflikte hier allemal.
FAZIT: Kein Renommèe für Heidelberg!