Sonntag, 30. Dezember 2012

Interessante Wende im UKM-Klinikskandal:

Die Geister, die man rief...
wollte das UKM mit aller Macht erreichen, dass die ehemalige Chefärztin und Spitzenchirurgin Sabine Däbritz ganz mucksmäuschen still schweigt, hat der Prozess um die Ärztin (der schliesslich mit einer Verfahrenseinstellung endete) doch soviel gebracht, dass sich nun interessierte Bürger fragen, wieso denn eigentlich im Falle der toten Babies noch nichts passiert ist.

Es dürfte der Uniklinik nicht gefallen, was hier im Gange ist, aber was soll man dagegen tun - alle Bürger mundtot machen ist schwierig, selbst wenn man Millionenklagen loslassen kann, weil es ja nicht aus dem eigenen Geldbeutel kommt.

Bürgerpetition Wiederaufnahme des Verfahrens tote Babies

Im UKM Münster wurden nach Sachverständigengutachten laut Prof. Ziemer mindestens zwei Säuglinge nicht "lege artis", nach den Regeln der Kunst, operiert.
In einem Fall wurde die lebenserhaltende ECMO (Extrakorporale Membranoxygenierung, eine intensivmedizinische Technik, bei der eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt. Sie wird angewendet bei Patienten, deren Lungen schwerst geschädigt sind (ARDS) und den Gasaustausch nicht mehr in dem Maß ermöglichen, um die Atemfunktion sicherzustellen) abgestellt, OBWOHL mit ECMO eine 50%-ige Überlebenswahrscheinlichkeit für das Baby bestand.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall VOR Erstellung eines Expertengutachtens bereits eingestellt, und NACH Erstellung nicht wiederaufgenommen.
Da dieser Fall in wenigen Tagen verjähren wird, d.h. der Tod des Kindes niemals ermittelt wird, muss bei der Staatsanwaltschaft erneut ein Antrag auf Überprüfung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt werden.
Es kann und darf nicht sein, dass Ärzte einem lebensfähigen Kind eigenmächtig (selbst nicht auf Wunsch der Eltern!) die lebensrettende Versorgung abstellen. Um hier zu Überprüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich gegeben waren oder ob es sich um eine mind. fahrlässige Tötung, verbotene Sterbehilfe oder vorsätzliche Tötung handelte, das Kind durch das Abstellen der Maschinen in den Tod gehen zu lassen, muss die Staatsanwaltschaft nun endlich ermitteln.

Bitte helfen Sie mit Ihrer Unterschrift mit, dass die Todesfälle nun auf Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen überprüft werden.

Sollte sich herausstellen, dass die Ärzte, wie der Gutachter feststellte, nicht nach den Grundsätzen der ärztlichen Kunst arbeiteten, so muss der/die Verantwortliche/n ermittelt werden.


www.ivz-online.de/lokales/muensterland_artikel,-%E2%80%9ENicht-nach-den-Regeln-der-Kunst%E2%80%9C-_arid,47184.html
-Julia Gottschick- Erst eine falsche Diagnose, dann eine Operation, die nicht hätte sein müssen. Das Resultat: ein bis dato lebensfähiger Säugling, der wenig später starb. „Das war nicht nach den Regeln der Kunst,“ befand Prof. Gerhard Ziemer, Leiter der Klinik für angeborene Herzfehler bei Erwachsenen an der Universitätsklinik in Chicago und anerkannter Experte für Kinderherzchirurgie.
Als vom Landgericht Münster bestellter Sachverständiger analysierte der 58-Jährige gestern zwei Fälle von Säuglingstod am Uniklinikum Münster (UKM).
Begründung: In Deutschland muss kein Kind sterben, weil keine medizinischen Hilfen vorhanden wären. Wenn man einem Kind, das hilflos ist und das ein Lebenrecht hat wie jeder andere Mensch, aber die lebensrettende Massnahme nicht etwa nur versagt (weil sie zu weit entfernt ist etwa) sondern sie ihm TROTZ Vorhandensein wieder entzieht, dann muss dies in einem Rechtstaat zumindest dazu führen, dass die zuständige Justizbehörde ermittelt, ob etwaige strafbare Handlungsweisen vorliegen.
Es kann und darf nicht so sein, dass jeder Arzt nach seinem persönlichen Gusto entscheidet, wer lebt und wer stirbt. Sonst würde es bei jedem unerwünschten Baby ausreichen, dass die Eltern das Kind ablehnen und dem Arzt grünes Licht geben, um das Kind unversorgt sterben zu lassen.
Wir als Gesellschaft sind verpflichtet, wenn wir derlei Sachverhalte erfahren, uns auf die Seite derer zu stellen, die keine Stimme mehr haben. Wir sind gehalten, notfalls auch Strafanzeige zu stellen, bevor noch weitere Kinder auf die gleiche Weise sterben.

Im Namen aller Unterzeichner.

Samstag, 6. Oktober 2012

Kurt Beck, King of Proll - freie Meinung von Bürgern muss nicht sein

 BILD titelt mal wieder für einen Ihrer Marionettenpolitiker:

http://www.bild.de/politik/inland/kurt-beck/zuspruch-fuer-beck-26571118.bild.html

Viel Zuspruch für Beck nach Ausraster „Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen“

 

Mediencheck fragt:

wenn noch nicht mal eine vom Grundgesetz gedeckte, sachliche Meinungsaussage gegenüber Beck, der immerhin für eine Pleite von über 200 MILLIONEN verantwortlich ist, ohne Eklat geäussert werden darf,  und mit primitiver "Halt's Maul"-Mentalität abgeschmettert wird, was MUSS ein Politiker sich denn dann überhaupt "gefallen lassen"? 

Laut Bild ist es ja schon zuviel, wenn jemand eine zutreffende, wahre Aussage macht. Ab wann wird Beck sich auch dagegen verwahren, dass man an Kritik auch nur DENKT? Aber klar: wenn ICH 200 Millionen verballert hätte, würde ich auch alles daransetzen, dass niemand das öffentlich thematisiert.

Aber lesen wir mal in der Bild, was überhaupt passierte: 

 

 

Großes Verständnis für den Wut-Ausbruch von Kurt Beck (63, SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz!
Der Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln Heinz Buschkowsky (64, SPD): „Es gibt Zeitgenossen die glauben, dass Politiker Laternenpfähle sind, an denen jeder mal sein Bein heben kann. Und manchmal treten Laternenpfähle eben aus…“
Forsa-Chef Manfred Güllner: „Politiker müssen sich nicht alles gefallen lassen. Sie dürfen Menschen, die Ihnen gegenüber unverschämt auftreten, auch mal zurechtstutzen.“

Ahja. Eine freie, sachliche Meinungsäusserung ist also das Anpinkeln eines honorigen Politikers, der sich sozusagen nur wehrt gegen den ungerechtfertigten Pinkler...

Eine freie Meinungsäusserung, die das Grundgesetz JEDEM Menschen zugesteht, nennt der Forsa-Chef also unverschämt?

Ich nenne es unverschämt, wie BILD hier versucht, das Prollgehabe eines abgehobenen Politikers, der Millionen von Staatsgeldern verbraten hat aus UNFÄHIGKEIT zu decken. 

Anscheinend hat Beck sehr gute Beziehungen zur BILD Redaktion, anders ist solcher Rabulismus kaum mehr zu erklären. Dann geht Bild noch einen Schritt weiter in der Gehirnwäsche der Leserschaft und entblödet sich nicht, zu schreiben:

 "Politiker sollten reden wie die BILD: hart, klar, wahr. Das Leben ist kein Mädchenpensionat. Uns bliebe viel erspart, wenn öfter richtig zugelangt wird.“

Mediencheck fragt: WANN hat BILD denn jemals diese Attribute, die sie sich selbst grossspurig zuschreibt, erfüllt? BILD hat mithin die meisten Rügen des Presserates und wechselt täglich, gerade wie es eben opportun ist, die Kernaussage. 

 

Jutta Rübach erzählt in Bild, was in ihrer Firma zählt:

"Als Beratungsagentur erleben wir darum immer häufiger, dass handfeste, 'echte' Persönlichkeiten sehr gefragt sind – statt Phrasen und Worthülsen wollen viele heute Klartext hören. Auch in der Wirtschaft ist das angekommen: Unternehmen fragen bei uns nach RednerInnen, die zum Nachdenken anregen und die auch mal quer bürsten. Gerade bei Motivationsvorträgen sind Persönlichkeiten beliebt, die weg von den geschliffenen Sätzen ihre ungeschminkte Meinung wieder geben.“


Mediencheck hat da einen guten Rat: 

nehmen Sie, Frau Rübach, nicht den pöbelnden alten Politiker, der seine Fehltritte nur mittels Maulkorb noch rechtfertigen kann, nehmen Sie den aufrechten Studenten, der klar, sachlich und mutig die Dinge beim Namen genannt hat, und sich nicht von einem alternden Politiker, der an eine kläffende und sabbernde Bulldoge mehr erinnert als an einen Volksvertreter, hat einschüchtern lassen. 

Student Michael D. (24) in der Zeitung „tz”: „Ich habe im Vorbeigehen Kurt Beck gesehen und meinen Zwischenruf 'Die Bayern bezahlen den Nürburgring und den Betzenberg' eingeworfen', Ich habe ihn nicht persönlich angegriffen.”
Beck hatte den Studenten am Rande der Feiern zum Tag der deutschen Einheit mit den Worten „Können Sie mal das Maul halten” angeblafft.

Ein Politiker wie Beck, der Millionen durch Unfähigkeit in den Sand setzt, muss noch viel mehr, als sich Kritik gefallen lassen: Die Staatsanwaltschaft sollte mal prüfen, inwieweit der Politiker sich strafbar gemacht hat, gegenüber dem Volk, das er angeblich vertreten sollte.

Dienstag, 3. Juli 2012

Befangene Gutachter, befangene Presse: Roeder (UK Münster) hat kein Unrechtsbewusstsein zu Todesfällen

Klinikdirektor Röder manipuliert Presse

Ein absolutes Paradebeispiel vollkommen gestörter Eigen- und Fremdwahrnehmung ist KLINIKCHEF ROEDER aus der Uniklinik Münster, die weniger durch Qualität, sondern durch Quantität, und zwar bei Todesfällen deutschlandweit auffällt.
Roeders Mantra liest man aus jedem Wort seiner vor Selbstmitleid tropfenden Pressemitteilung, welches heisst: Todesfälle haben IMMER schicksalhaft zu sein, Kritiker haben IMMER im Knast zu landen.

Nachdem die mutige Whistleblowerin Prof. Dr. Sabine Däbritz nun durch Einstellung des Verfahrens vom Vorwurf der Rufschädigung entlastet wurde und ebenso ihr mutiger und charakterstarker Lebensgefährte, der nicht schweigend zusehen wollte, wenn Menschen sinnlos ihr Leben verlieren, kommt die nächste Lachnummer aus den Reihen der Münsteraner Presse, die genauso gekauft anmutet wie auch die augenfällige Befangenheit des Gutachters Karck, der schlussendlich durch seine schlecht verhohlene Parteilichkeit für die Uniklinik ("wes Brot ich ess', des Lied ich sing..."?) das Verfahren zu einem frühen Ende durch Einstellung gebracht hat - eigentlich schade, denn normal hätte es nur ein Freispruch erster Klasse für Däbritz und ihren Partner werden können, wenn der Richter nicht in Ruhestand gehen würde und deshalb keine Zeit mehr blieb, um das Verfahren mit Urteil zu beenden.

Was aber Roeder, der allen Grund hat, seinen Mund zu halten und sich zu schämen, sich dabei denkt, seinen Wortmüll mitsamt seinen Verleumdungen an die Presse zu geben, bleibt wohl sein Geheimis.

So schwadroniert Roeder in den Westfälischen Nachrichten: „Man hätte sich für das Verfahren ein anderes Ende gewünscht. Die Zielsetzung des UKM war und ist eine transparente und umfassende Aufklärung“, sagt der Vorstandsvorsitzende und Ärztliche Direktor des UKM, Prof. Dr. Norbert Roeder.

Mediencheck sieht das genauso: Wir hätten uns gewünscht, dass der Staatsanwalt SIE, Herr Roeder, und einige Ihrer Kollegen, die verantwortlich sind für die diversen, laut GUTACHTEN vermeidbaren Todesfälle, noch im Gerichtssaal festnimmt und zwar wegen VERDUNKLUNGSGEFAHR, Beeinflussung eines Gerichtsgutachters, Verdachts der fahrlässigen Tötung und diverses mehr...
aber leider bekommt man nicht immer, was man sich wünscht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

In jedem Fall wünschen wir uns, dass Sie und der für befangen befundene Gutachter Karck noch Ihre Verbindungen offenlegen müssen, ebenso, wie klar wurde, welch hervorragende Verbindungen Sie zur Staatsanwaltschaft haben.

KORRUPTION ist kein Kavaliersdelikt, und tote Patienten sind keine gute Voraussetzung für eine Vertrauensbasis zu Patienten. Seltsame Operationsmethoden am UKM

Rhetorische Lachnummer 2: Drei voneinander unabhängige Gutachterinstanzen, u.a., die 2008 vom Wissenschaftsministerium angesetzte Expertenkommission und der jetzt vom Landgericht beauftragte Gutachter – wir sprechen über sieben unterschiedliche ärztliche Gutachter - sind zum gleichen Ergebnis gekommen...

Herr Roeder, wovon träumen SIE denn eigentlich NACHTS???  Es ist doch genau UMGEKEHRT! Es gab keinen EINZIGEN Gutachter, der dem UKM zweifelsfrei bescheinigen konnte, dass die Todesfälle alle unvermeidbar waren, aber es gab mindestens ZWEI Gutachten, die  feststellten, dass mindestens 2 Babies durch das Verschulden und die Inkompetenz der Behandler starben! Wie dreist kann ein Mensch eigentlich noch werden, wie unverschämt lügen SIE die Öffentlichkeit an über NACHWEISBARE TATSACHEN? Tote Babies am UKM

Lachnummer 3: „Ich möchte noch einmal festhalten, dass am Universitätsklinikum Münster medizinische Leistungen auf qualitativ sehr hohem Niveau erbracht werden. Dies ist objektiv nachweisbar und das lassen wir uns auch nicht kaputtreden.“

Immer "verglichen womit", Herr Roeder...verglichen mit einem Provinzkrankenhaus in Burkina Faso haben Sie sicher recht....
aber mit dem Bundesdurchschnitt aber hapert es, da fragen Sie doch einfach mal nach, wieso Ihre Mortalitätsrate bei Transplantationen bei über 35% lagen, während sie im bundesdeutschen Durchschnitt irgendwo signifikant niedriger bei ca. 20% lag.  Machen sie sich doch einfach mal schlau, Herr Roeder, Qualitätsmanagemant ist keine Raketenforschung, Däbritz hat es Ihnen doch vorgemacht wie man sowas macht! Nur Mut!

Den Rest dieses lächerlichen PR- Artikels zu kommentieren wäre zuviel der Ehre, sowohl für das Schmierblatt, das sich nicht entblödet, sowas zu veröffentlichen, als auch für eine Institution, die undurchsichtiger und verflochtener, um nicht zu sagen, in Manier italienischer Netzwerke organisiert ist, bleibt nur zu sagen:
Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das Universitätsklinikum Münster, insbesondere in die Herzchirurgie, ist mit der beispiellosen Rufmordkampagne erschüttert worden. Darunter haben viele Menschen, Patientinnen und Patienten nebst ihren Angehörigen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKM zu Unrecht gelitten.

Wer aufhört, besser werden zu wollen, der hat schon lange aufgehört, gut zu sein. Diese Message scheint am UKM vollkommen unbekannt zu sein. Da es keine RUFMORDKAMPAGNE gab, sondern berechtigte KRITIK, sollte derjenige, der hauptverantwortlich ist für die immer noch ungeklärten Todesfälle, als erstes zur Verantwortung gezogen werden und seinen Stuhl frei machen für Leute, die es nicht so einfach vom Tisch wischen, wenn ein Patient stirbt. Das Attribut "schicksalhaft" kann man überstrapazieren, Herr Roeder, und es ist mitnichten SCHICKSALHAFT, wenn man einem Patienten bei einer Biopsie die Lungenschlagader perforiert und dann zu dusselig ist, das Leck zu finden, bis er verblutet ist. Kapieren Sie wenigsten das?
  BUT SHOW MUST GO ON.... 

Und dem sogenannten Journalismus, der in Münster anscheinend Usus ist, sei geraten, mal einen Blick auf den allgemeinen Pressekodex zu werfen: Jede NEUTRALE  Berichterstattung erfordert die Angabe von MINDESTENS zwei überprüfbaren, SERIÖSEN Quellen für jede Behauptung, die die Presse aufstellt. Im Falle der veröffentlichten Presseerklärung wurde versäumt, kenntlich zu machen, dass das gesamte Pamphlet ausschliesslich aus zusammengemixten Phantasien und Meinungen des in Bedrängnis geratenen und wohl auf dem Schleudersitz befindlichen ärztlichen Direktors des UKM besteht und keinesfalls ein Produkt ordentlicher journalistischer Recherche ist.

Mittwoch, 16. Mai 2012

Prof. Karck's "Gutachten" - oder: wie nickt man Pfusch am Patienten akademisch verbrämt ab

UPDATE:
 Karcks Gutachten wertlos. Gutachter war befangen. Verfahren gegen Däbritz und Partner eingestellt.
Prof. Matthias Karck vom Heidelberger Herzzentrum hatte zwölf Todesfälle von Patienten der Herz-Thorax-Chirurgie am UKM analysiert und sollte der Kammer bei der Einschätzung helfen: Ist etwas dran an den Ärztepfusch-Vorwürfen, die in den anonymen Schreiben erhoben wurden. Das hätte das Strafmaß beeinflusst.
Zweifel an seiner Unparteilichkeit des Gutachters
Denn „wenn jemand eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, ist das nicht strafbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige als richtig darstellt“, erklärte Mattonet. Bei einem der Todesfälle hatte selbst der abgelehnte Gutachter eingeräumt, dass die Behandlung des Patienten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst verlaufen war. Gestern schloss sich die Kammer der Einschätzung der Verteidiger an. Matthias Karck habe sich in seinem Gutachten mehrfach „einseitig auf die Seite des UKM gestellt“, so der Richter. Er habe sich mit Oberärzten über den Fall ausgetauscht, die als UKM-Prozessbeobachter im Gericht saßen, und sich auf eigene Faust beim Nebenkläger Unterlagen besorgt, ohne seine Informationen mit der Kammer zu teilen. Daher bestünden Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit.

http://www.wn.de/Muenster/Daebritz-Prozess-Heftige-Wortgefechte-Verteidiger-unterstellen-Gutachter-Befangenheit

Heftige Wortgefechte: Verteidiger unterstellen Gutachter Befangenheit



Münster - 
Dass es bei Biopsien – Probeentnahmen von Gewebe aus dem Herzmuskel – zu Komplikationen kommen kann, ist Ärzten bekannt. Für einen 53-jährigen Transplantationspatienten der Herz-Thorax-Chirurgie am Uniklinikum Münster (UKM) führte das im Jahr 2007 zum Tod. Im Prozess gegen die Herzchirurgin Prof. Sabine Däbritz und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Münster fuhr am Mittwoch der vom Gericht bestellte Gutachter fort, Todesfälle am UKM zu analysieren. Im Laufe seiner Darstellung kam es zu heftigen Wortgefechten zwischen ihm und Däbritz´ Verteidigern.
Von Julia Gottschick 
Mediencheck Kommentar:
Julia Gottschicks Berichte aus dem Gericht gewinnen an Genauigkeit und Verständlichkeit. 
Insgesamt erfreulich, dass die Systemmedien langsam wagen, die Institutionen des Staates nicht mehr als unfehlbar zu betrachten und sich auf die Seite derer zu stellen, die selbst nichts mehr beitragen können: die verstorbenen Patienten. 

Der betroffene Patient war, da er ein vorgeschädigtes Herz hatte, zuvor erfolgreich transplantiert worden. Um nach einiger Zeit sicherzugehen, dass das Spenderherz nicht abgestoßen wurde, drangen die Ärzte über die Halsvene zum Herzmuskel vor, um Gewebe-Proben zu nehmen. Dabei, so Prof. Matthias Karck von der Heidelberger Klinik für Herzchirurgie, müssen die Mediziner „durch eine ungeschickte Bewegung“ in die Lungenarterie abgerutscht sein.
Mediencheck Kommentar:
man kann das Perforieren einer Lungenarterie wohlwollend als "Ungeschicktheit" bezeichnen, bei einem Assistenzarzt würde man diesen Begriff sicherlich zu Recht wählen. Bei einem erfahrenen Chirurgen DARF keine Ungeschicktheit passieren, denn dann hat er schlicht den falschen Beruf. 
Wer als Gutachter soetwas durchgehen lässt, hat eine grossartige Zukunft zum Beispiel in Südafrika, oder im Ural, aber sicher nicht an führenden Kliniken in Deutschland. Da darf man als Patient mehr erwarten als rhetorische Finten auf Grundschulniveau. 

Eine Naht riss, durch das entstandene Loch floss Blut in den Herzbeutel. „Man hat überall Blut gesehen und Blutgerinnsel“, berichtete Karck. Um das Loch zu finden, schloss man den Patienten erneut an die Herz-Lungen-Maschine an. Der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie nahm das Herz heraus, um den Schaden zu beheben, konnte den Patienten aber nicht retten. Er verblutete.
Mediencheck meint: Falsche Reihenfolge, Herr Karck. Als der Chirurg die Massnahme, das Herz erneut herauszunehmen, einleitete, da musste er eigentlich mit dem Leben des Patienten schon abgeschlossen haben, denn wo in der Literatur gibt es "lege artis" irgendwelche Hinweise darauf, dass diese Massnahme erfolgversprechend gewesen wäre?
Also wenn er den Schaden hätte beheben wollen, dann hätte er das Organ gut an Ort und Stelle lassen können und die Lungenarterie am schlagenden Herzen operieren können. Das Herz zu entnehmen und es in einer Schale herumliegen zu lassen gehört für Sie also zu den notwendigen Massnahmen, um einen Patienten zu retten, der aufgrund einer verpfuschten Biopsie am verbluten ist? Was begutachten Sie eigentlich sonst, Herr Karck - Notschlachtungen im städtischen Schlachthof? By the way, ist wegen dieser "schicksalhaften" Operation nicht nur einer umsonst gestorben: neben dem bedauernswerten Patienten auch der Spender, dessen Herz schlussendlich durch das Herumgefummel auch verloren war.
„Das war keine Standardsituation, sondern eine furchtbare Komplikation,“ so der Gutachter.Der Klinikleiter habe seine gesamte berufliche Erfahrung mit eingebracht, um den Todesfall abzuwenden, doch vergebens. Er sei es im übrigen nicht gewesen, der die Biopsie durchgeführt hatte. Diesen Kampf um das Leben des Patienten könne man so nicht aus dem Op-Bericht entnehmen, stellten Däbritz´Anwälte die Darstellung des Gutachters heftig infrage. Karck ruderte daraufhin zurück und relativierte seine erste Schilderung. „Ich verstehe nicht, wie Sie uns hier nacheinander zwei komplett unterschiedliche Abläufe anbieten können“, monierte einer der Verteidiger. „Nichts davon basiert auf den Unterlagen, die Sie zur Verfügung hatten. Sie waren bei der Operation selbst nicht dabei.“

Mediencheck Kommentar: Herr Prof. Karck, könnten Sie mal "furchtbare Komplikation" medizinisch korrekt definieren? Und abgrenzen von -fehlerrhafter Operation, -von Pfusch, -von schlechter Qualität?
Zu der "gesamten beruflichen Erfahrung" bleibt zu fragen, welche ist das denn? Wenn man von 37% Mortalität in Münster ausgeht (2008) dann war wohl die OP-Schwester schuld an den Todesfällen, weil das dumme Ding immer die Lampe falsch hält.. war ja schon immer so.
Fakt ist, der Patient hat von der geballten Erfahrung nichts gehabt ausser einem frühen Tod. Und Sie sorgen dafür, dass niemand wagt, unangenehme Fragen zu stellen, weil Sie sich mittels vorgeschobener rhetorischer Platitüden herausreden, um den werten Kollegen reinzuwaschen. So sieht's aus. 

Er bekomme Zweifel, ob der Sachverständige unbefangen sein Gutachten erstatte. „Es geht hier um Ihre Qualifikation als Sachverständiger.“ Für Sabine Däbritz sei das Herausnehmen des Herzens nicht nachvollziehbar gewesen. Sie habe in Expertenkreisen herumgefragt, berichtete sie, „weil ich diesen ganzen Wahnsinn nicht verstehen kann.“ Richter Thomas Mattonet zitierte eine frühere Aussage der Herzchirurgin: „Von dritter Seite soll es geheißen haben, der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie habe versucht, Gott zu spielen.“
Karck widersprach dem: Die Vorgehensweise des Klinikleiters sei in seinen Augen „nicht irrational“. Überdies finde er Däbritz´Kritik „ganz schlimm unchirurgisch“.
 Mediencheck Kommentar: 
Der Klinikleiter muss, um schlampig zu arbeiten, nicht zwangsläufig "irrational" sein, was ist das denn für eine Pfeifen-Rhetorik, Herr Karck? Und Däbritz' Kommentar muss weder "chirurgisch" (wieder so ein Kunstwort, nichtssagend und rabulistisch), noch muss er kollegial sein. Menschlich und ehrlich aber ist er, und das ist das einzige Erfordernis, das der Patient und die Hinterbliebenen zu interessieren hat, nicht Ihr feiner Chirurgenbund, Ihre Fachverbandshändel und Ihre kollegialen Vereinbarungen, dass eine Krähe der Anderen kein Auge aushacken dürfe. 
Wir leben im Jahr 2012, Herr Prof. Karck. Wann werden SIE das verstehen?



Mattonet mühte sich, die aufgebrachten Parteien zu befrieden: „Jetzt mal langsam, nicht alle durcheinander: Wir sind hier nicht in einer Talkshow.“ Wie es denn komme, wandte er sich dann aber auch an den Sachverständigen, dass Karck zwei unterschiedliche Sachverhalte dargestellt habe? An dieser Stelle mischten sich die Anwälte des UKM als Nebenkläger lautstark ein: „Sie unterstellen dem Gutachter hier unterschiedliche Varianten, um ihn ins Schwimmen zu bringen,“ kritisierten sie.

MW: Nun, ein Gutachter sollte mit Gegenwind leben können, insbesondere einer, der so parteiisch wirkt wie dieser.  Schon blamabel und wenig intelligent, wenn er damit ins Schwimmen gerät. Es gibt eine Studie, die hierzu recht interessant erscheint, die zeigt, dass konstruierte Wahrheiten (oder auch Lügen) jemanden ins Schwitzen bringen, da echte Argumente fehlen:

Lügen bedroht – vor allem den Lügner, denn Lügen setzt ihn unter Stress. Die körperlichen Reaktionen auf diesen Stress sind leicht sichtbar, man nennt sie „Tells“. Es gibt tausende von Signalen und Botschaften, die Lügner überführen, die Kunstform besteht nun, diese „Tells“ vor allem in ihrer Kombination zu lesen. Gerade die Vernetzung mehrerer „Tells“ können zeigen, dass man belogen wird. Nehmen wir einen ertappten Mitarbeiter, der etwas gestohlen hat und im Chefgespräch sitzt. Handhaltung eines Mannes beim InterviewObwohl er leugnet, schaltet sein limbisches System auf „Flucht“, der Dieb kann also „Tells“ zeigen: flache Atmung, Kopf einziehen, Füße Richtung Ausgang drehen oder das Weglehnen des Oberkörpers. Dazu Augen reiben, Augen schließen, die Hände vor dem Gesicht falten (also die Hände zwischen sich und Gegner bringen) oder sich die Geldbörse auf den Schoß oder näher an sich heran legen („Mauern bauen“). „Dies alles sind klassische Reaktionen auf Unwohlsein in einem Gespräch, aber eben auch auf eine Lüge“, so Navarro, „Die normale Nervosität durch die Befragungssituation kann auch einen ehrlichen Mitarbeiter zu solchen Reaktionen verleiten, aber im Mix mit anderen „Tells“ kann man den Lügner einkreisen. (...)


Beispiele für Worthülsen, die Lügen verdecken sollenPhrasen, die die Glaubwürdigkeit betonen (Haben Sie Monica Lewinsky nachts getroffen?) Bill Clinton: „Ganz gewiss nicht!“
Grammatische Fehler (Hatten Sie keine Beziehung mit dieser Frau?)
Clinton: „Da ist keine sexuelle Beziehung!“
Betont ausführliche Verneinung - Clinton: „Ich möchte, dass Sie mir zuhören, ich wiederhole das Ganze noch einmal, ich hatte ganz sicher keine Beziehung mit dieser Frau , Miss Lewinsky!“
Distanzierende Äußerungen: „Dieser Frau, Miss Lewinsky“
Spezifische Verneinung: „Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau!“ - statt : “Ich bin in meinem ganzen Leben noch nicht fremd gegangen!“


...Memo an die Leser:   Frau Prof. Däbritz Kritik an Kollegen sei "unchirurgisch" Aha. 

Guter Artikel, Julia Gottschick, weiter so!

Ein Fremdverschulden, so sagte Sabine Däbritz in ihrer späteren Stellungnahme, sei für den Pathologen in der Obduktion nicht erkennbar gewesen. Ihrer Meinung nach aber habe es sich in diesem Fall um eine fehlerhafte Biopsie gehandelt. Der Patient habe riesige Mengen Austauschblut erhalten. Überdies „konnte er die Herausnahme des Herzens nicht überleben,“ so Däbritz. Stattdessen wäre die Reparatur ohne eine solche Herausnahme möglich gewesen. Als die Ehefrau die Todesursache ihres Mannes wissen wollte, hätten ihr die Ärzte nicht weitergeholfen: Auch der Obduktionsbericht sei nicht an den Hausarzt des Verstorbenen gegangen.
War die erneute Explantation des Spenderherzens noch im Rahmen der medizinischen Standards – der Versuch eines erfahrenen Operateurs, in einer außergewöhnlich aussichtslosen Situation durch einen mutigen Schritt das Leben des Patienten noch zu retten? Oder kann die Herausnahme des Herzens als fahrlässig und letztendlich für den Tod des Mannes ausschlaggebend gelten? Das muss das Gericht mit Hilfe des Gutachters klären. Problematisch wäre jedoch, wenn am Vorwurf der Verteidigung etwas dran wäre, dass der Sachverständige von vornherein vom verantwortungsvollen Vorgehen des Klinikleiters ausginge – selbst, wenn der Op-Bericht das nicht stützt. „Warum musste das Herz in dieser Zeit in einer Schüssel liegen?“, konfrontierte Däbritz den Gutachter mit ihr unverständlichen Punkten. „Das ist exotisch und äußerst ungewöhnlich. Warum hat er das getan?“ Werde ein Spenderorgan durch ein solches Vorgehen doch mehr und mehr geschädigt.
Bei einem nächsten Fall, einem Patienten mit so genannter Aortendissection, widersprach Karck erstmals dem Vorgehen der UKM-Herzchirurgen. Diese hatten den Patienten, obwohl er mit einem chirurgischen Notfall eingeliefert worden war, bis zum nächsten Morgen unoperiert liegen gelassen. Die Begründung der Verantwortlichen an der Herz-Thorax-Chirurgie: Man habe zunächst die Durchblutung der Beine und des Darmtraktes sicherstellen wollen, die bei dem Patienten ebenfalls im Argen lag.
Allein, diejenigen Mediziner, die am UKM für diesen Eingriff zuständig sind – die Radiologen – sind nachts nicht verfügbar. „Wenn das so ist, dann ist das schlecht“, befand der Gutachter. In diesem Fall hätte er persönlich zunächst das Herz operiert, weil dies akut von einer so genannten Herzbeutel-Tamponade (Blut im Herzbeutel) bedroht war. „Der Patient hat in dieser Zeit das Risiko getragen,“ so Karck. Das Risiko habe sich jedoch nicht zu seinen Ungunsten ausgewirkt: Der Mann starb später an etwas anderem – laut Gutachter vermutlich an einem Infarkt.
Dass das Blut im Herzbeutel nicht direkt ursächlich war für den Todesfall, entlaste die Zuständigen vom Vorwurf einer Fehlbehandlung. „Da kann man `glücklicherweise´ sagen“, räumte der Sachverständige ein. „Denn wenn man seit 24 Uhr um den Befund gewusst hat – und morgens um fünf reißt das ein, dann hat man einen Fehler gemacht.“ Den Patienten nämlich „liegen gelassen zu haben, weil die Radiologen erst morgens mal ihr Tagewerk beginnen“.
Dieser Fall hatte zu Anfang der Verhandlung vor einigen Monaten bereits für Aufsehen gesorgt, weil ein in dieser Nacht Dienst habender Assistenz-Arzt die Entscheidung seiner damaligen Vorgesetzten heftig kritisiert hatte. Er hatte das Vorgehen der Oberärzte mit einer Abrechnungspraxis für Privatpatienten begründet. Das Uniklinikum hat den jungen Mediziner, der heute unter Sabine Däbritz als Chefin am Duisburger Herzzentrum arbeitet, inzwischen verklagt.


Bitterer Beigeschmack kommt auf, wenn man auf Prof. Karcks Lebenslauf nachlesen kann, dass er im Jahre 95 und 99 jeweils eine Auszeichnung erhielt von der deutschen Gesellschaft für Herz-Thoraxchirurgie. Deren Präsident war kein anderer als der Mann, über den Prof. Karck nun sein gefälliges kollegiales Gutachten erstellen durfte. Wie unbefangen er dies tun kann, bleibt der Phantasie überlassen, vorstellbar sind gewisse berufliche Sachzwänge und  Interessenskonflikte  hier allemal.
FAZIT: Kein Renommèe für Heidelberg!











Transplantiertes Herz wieder entnehmen sei "schicksalhaft" - Heidelberg, ihr habt ein Problem namens Karck

Däbritz attackiert Gutachter: "Das ist Wahnsinn"

Von Martin von Braunschweig am 16. Mai 2012 11:48

MÜNSTER. Der Ton wird schärfer, die Attacken heftiger: Mit unmissverständlichen Worten hat Herzchirurgin Prof. Dr. Sabine Däbritz am Mittwoch vor dem Landgericht eine tödliche verlaufene Operation an der Uniklinik kritisiert. Auch der vom Gericht beauftragte Gutachter, der den Eingriff rechtfertigte und auch heute noch für nachvollziehbar hält, bekam sein Fett weg.

http://www.waltroper-zeitung.de/nachrichten/region/muenster/Daebritz-attackiert-Gutachter-Das-ist-Wahnsinn;art1331,746330




Wenn die Angeklagte an den dramatischen OP-Tod eines 53-jährigen Patienten im Dezember 2007 denkt, wird sie ganz offensichtlich auch heute noch von Wut und Enttäuschung geschüttelt.

"Das ist Wahnsinn. Ich kann das alles nicht mehr nachvollziehen", sagte Däbritz. Nicht nur das Vorgehen des damaligen Operateurs, auch das jetzige Gutachten von Prof. Matthias Karck aus Heidelberg lassen der Chirurgin die Haare zu Berge stehen.


Mediencheck Kommentar: 
Prof. Karck aus Heidelberg, ist der nicht eines der honorigen Mitglieder der "Fachgesellschaft für Herz-Thoraxchirurgie "? Ebendiese Fachgesellschaft (in der Wirtschaft und Politik nennt man das auch im Volksmund Verbandsklüngel oder Seilschaft), deren langjähriger Präsident eben jener Professor aus Münster war, gegen den sich die Vorwürfe gerichtet haben...? Die Fachgesellschaft, die nun im Verlauf des Däbritz-Prozesses ihre Statuten geändert hat, nämlich dass Kritik an Kollegen zum Ausschluss aus dem Verband führt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Aber selbstverständlich soll dieser Zusammenhang nicht bedeuten, dass das gefällige Gutachten nicht absolut neutral und nach bestem Wissen abgefasst wurde...
Verhängnisvoller Fehler bei Routinecheck

Tatsache ist: Zehn Tage nach einer eigentlich (Mediencheck-Hervorhebung) unproblematischen Herztransplantation war der Chirurg (Patient) damals zu einer Routine-Probeentnahme gebracht worden. Anhand kleinster Gewebeproben wollten die Ärzte nach Hinweisen auf mögliche Abstoßungsreaktionen des Körpers suchen.

Bei der Entnahme der Proben am Herzmuskel muss dem Oberarzt jedoch ein Fehler unterlaufen sein. Die Katheterzange perforierte eine der Transplantationsnähte an der Lungenschlagader. Die Folge: Das Herz blutete in den Brustraum. Es bestand akute Lebensgefahr.
Mediencheck Kommentar:
Laut Gutachter "kann sowas schon mal passieren". Ja, ne, is klar, Herr Karck. Es KANN, aber es ist nicht regelhaft, wenn ein Operateur statt eines Krebsgeschwüres den gesunden Hoden entfernt...Klar, passieren kann viel Shit happens, aber hat das was mit "lege artis", den Regeln der ärztlichen Kunst zu tun? In diesem Falle wäre der Operateur haftbar, wenn er etwas verpfuscht, und es wäre dankenswert, wenn es weniger Menschen wie Sie gäbe, die so etwas noch zu rechtfertigen trachten. Wenn Sie DAS alles noch gutheissen, frage ich mich ernsthaft, was passieren muss, damit SIE es irgendwie kritikwürdig finden..

Herz sollte wieder raus

Der Patient kam damals sofort in den Operationssaal, wo der Chirurg zunächst versuchte, die Naht zu verschließen. Schon kurz darauf beschloss der Operateur dann aber, dass gesamte Herz wieder herauszunehmen und alle Nähte neu zu präparieren. Genau dieses Vorgehen hält Prof. Däbritz für "nicht nachvollziehbar", "exotisch" und schlicht falsch.

Mediencheck Kommentar:
Nicht nur Prof. Däbritz findet das seltsam bis befremdlich. Man stelle sich vereinfacht vor, ein Auto habe eine defekten Kühlerschlauch. Um den Kühlerschlauch zu wechseln, baut der Mechaniker den gesamten Motor und die Auspuffanlage aus, um dann das Puzzle neu zusammenzubauen. Bei vielen Herzfehlern ist der Austausch einer Pulmonalarterie notwendig, dies gehört mittlerweile zu den Standardoperationen am SCHLAGENDEN Herzen mit geringer Mortalität. Anscheinend hat das Können des Arztes diese Standardoperation nicht umfasst.


"Die Herausnahme ist nicht erklärbar, weil sie nicht erforderlich war", sagte sie vor Gericht. "Vor allem ist diese Maßnahme immer schädigend für das Herz und auch für das Blut." Der Patient hätte länger als nötig an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden müssen. Sein Tod noch am gleichen Tag sei auch darauf zurückzuführen. "Dieser Patient konnte die erneute Herausnahme des Herzens nicht überleben", so Däbritz.


Mediencheck Kommentar: 
Wenn eine Ärztin so viel Mut hat, diese Aussage klar zu machen, wäre es an der Zeit, dass das Gericht eine Prüfung durch die Ärztekammer veranlasst, die ihrerseits über eigene Gutachter verfügt und für ärztliche Kunstfehler zuständig ist.Schliesslich operiert der Arzt ja munter weiter...

Gutachter verteidigt Radikmaßnahme

Gutachter Prof. Karck nahm dagegen den damaligen Operateur in Schutz. Er könne sich durchaus vorstellen, dass sein Kollege in Münster eine derart unbeherrschbar scheinende Blutungs-Situation vorgefunden habe, dass er sich zu dieser Radikalmaßnahme entschlossen habe. Karck griff stattdessen die Angeklagte massiv an: "Ihre Behauptungen sind ungehörig. So geht es nicht. Man kann nicht im Nachhinein so über einen Kollegen sprechen, wenn man doch selbst bei dem Eingriff nicht dabei war."
Mediencheck Kommentar: 
Herr Prof. Karck, die Zeiten, in denen Halbgötter in Weiss über den Patienten herrschten und lediglich alle das gleiche zusammenlügen mussten, um jeden Pfusch als "schicksalhaften Verlauf" abzubügeln, sind lange vorbei. Die Wahrheit kann niemals ungehörig sein, und über der ärztlichen Ehre steht immer noch das Leben des Patienten. Und wer eine Kapazität in seinem Fach ist wie Prof. Däbritz, der kann durchaus beurteilen, was da abgelaufen ist - schliesslich haben SIE auch nicht neben dem Operateur gestanden, für den Sie nun den Persilschein ausstellen wollen... wenn man das also generell nicht beurteilen kann, wenn man nicht dabei war, dann sollten SIE als erstes aufhören, irgendwelche konstruierten Verläufe zusammenzubasteln, und sich einfach mal an die Fakten halten. IHR Patient möchte ICH in jedem Falle nicht sein...IHRE Haltung ist nicht nur ungehörig, sondern geradezu menschenverachtend.
Unterschiedliche Versionen von OP-Hergang

Die Angeklagte und ihre Verteidiger hatten schon am ersten Verhandlungstag in diesem Mammut-Prozess die Befürchtung geäußert, dass der Sachverständige sein Gutachten nicht objektiv erstattet, sondern alles versucht, den offensichtlichen Fehler seines Kollegen aus Münster nachträglich abzusegnen.

Ihre Vermutung wurde am Mittwoch nur noch weiter genährt, als sich bei der Erörterung des Falles herausstellte, dass der Sachverständige zunächst einen Operationsablauf schilderte, der mit dem schwarz auf weiß vorliegenden OP-Bericht nicht vereinbar war.

Auf deutliche Nachfrage der Verteidiger musste Prof. Karck vor Gericht einräumen, dass er die Begriffe im Operationsbericht "in seiner Radikalität zunächst so nicht interpretiert" habe.
Mediencheck Kommentar:
Die Frage ist, was man von so einem Gutachter noch halten kann, wenn er noch nicht mal weiss, was er da gelesen hat und alles nur mit allgemeinen Pauschalaussagen absegnen will. 

Guter Artikel, Herr Kollege, endlich mal jemand, der Klartext schreibt.




Montag, 14. Mai 2012

Von der beklagten "Hetzerin" zur Heldin: Prof. Däbritz wird zur Lichtgestalt der Medizin

Wie auch immer die Staatsanwaltschaft sich den Prozess vorgestellt haben mag, sicher hat sie nicht damit gerechnet, dass sich der "weil-nicht-sein-kann-was-nicht-sein-darf"-Prozess gegen die Professorin Sabine Däbritz und ihren Lebensgefähren zu einem Debakel für die Anklage entwickeln würde.

Eine kleine Presseschau, bei der man langsam, aber sicher den Eindruck gewinnen kann, dass hier die falschen Personen auf der Anklageseite zu sitzen kommen:

http://www.wn.de/Muenster/Daebritz-Prozess-Gerichts-Sachverstaendiger-analysiert-Todesfaelle-Lebensgefaehrte-der-Herzchirurgin-entlaesst-Anwalt

Kein Kunstfehler

Einen offensichtlichen Kunstfehler habe es nach Ansicht von Prof. Karck jedoch nicht gegeben. Im Prozess sagte der Gutachter: „Auch wenn man sich noch so sehr bemüht, eine komplette und sorgfältige Blutstillung zu erreichen, es ist einfach so: Es gelingt nicht immer. Das ist unser berufliches Schicksal, mit dem wir umgehen müssen. Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Nachblutungen.“
Tolle Logik, Herr "Gutachter"; mit dem gleichen Argument kann man eine KFZ-Werkstatt  aus jeder Haftung freisprechen, wenn sie mal eine Radschraube nicht festziehen und ein Rad verlorengeht, jede Fluggesellschaft ist fein raus, wenn es heisst, "es gibt keine hunderprozentigen Piloten-Kismet". Warum haben andere Zentren das Herz abgelehnt, wenn es doch so toll war, warum haben andere weit unter 30% Mortalität? Ist Medizin in Münster einfach Zufall oder Glückssache? Scheint, als ob Fachwissen massiv überbewertet wird, wenn eh alles nur "Schicksal" ist.

Auch dass das Spenderherz zuvor von der Herzklinik in Essen wegen auffälliger Hormonwerte abgelehnt worden sei, sei keine Schlamperei oder Nachlässigkeit. Die hohen Werte seien „kein K.o.-Kriterium für eine Transplantation“. Vielleicht war es einfach nur Gewinnstreben, Geldgier und die Notwendigkeit, wieder mal die Statistik mit einer weiteren Transplantation zu bedienen??

Herz-Modelle im Gerichtssaal

Prof. Dr. Däbritz hat das medizinische Gutachten von Prof. Karck in einer ersten Stellungnahe regelrecht zerrissen. Die Ausführungen, so erklärte sie in einem mehrminütigen, wissenschaftlichen Fachvortrag, widersprächen den Laborberichten. Insgesamt sollen vor der 8. Strafkammer des Landgerichts zwölf umstrittene Todesfälle nach Herzoperationen in der Uniklinik Münster beleuchtet werden. Quelle: http://www.stimberg-zeitung.de/nachrichten/region/muenster/Experte-Patiententod-war-schicksalhaft;art1331,744523

Mediencheck Kommentar: 


Was lernt der medizinische Laie daraus? Alles, was in der Medizin irgendwie schiefgeht, darf man als Arzt mit dem Label "schicksalshaft" abhaken und den nächsten Patienten verpfuschen - solange man getreu der Devise, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, kollegialiter begutachtet (wird). Da kommt nun eine aus den eigenen Reihen und wagt es, diesen üblichen Mantel des Schweigens zu lüften und Klartext zu reden: anstatt die Frau für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen, wird sie vom Staatsanwalt verfolgt, man geht sogar soweit, die "Täter" als Nebenkläger zuzulassen. Das ist der wahre Skandal an dieser Geschichte. Herr Staatsanwalt, das, was Sie hier als Wahrung von Bürgerrechten vertreten, ist nicht das, was das Volk empfindet als das, was man Rechtsempfinden oder Gerechtigkeit nennen könnte.


http://www.muensterschezeitung.de/lokales/muenster/Uniklinik-macht-Rueckzieher-im-Daebritz-Prozess;art993,1600085

http://www.onlinezeitung24.de/article/4490

http://www.tageblatt-online.de/aktuelles/top_thema_1/1831045_Staatsanwalt_entsetzt_ueber_Daebritz_Rueckzieher.html

Staatsanwalt „entsetzt“ über Däbritz´ Rückzieher

 Medien entsetzt über staatsanwaltliche Vorgehensweise im Fall Däbritz

Obwohl mittlerweile jedem Unterstufengymnasiasten ein Licht aufgegangen sein muss, was in der Münsterschen Klinik alles unter "schicksalshaft" abgebügelt wurde, bleibt der Staatsanwalt seiner (nach unserer Meinung) Prinzipienreiterei treu, um nicht einräumen zu müssen, dass er "das falsche Schwein" schlachten wollte. Hier geht es nicht mehr um Gerechtigkeit, denn ansonsten müsste ein Staatsanwalt sofortige neue Ermittlungen gegen die Uniklinik Münster einleiten, da im Däbritz-Prozess so viele Details ans Licht kamen, bei denen Menschen aufgrund von "angeblich schicksalshaften Vorgängen" starben, denen nie im Detail nachgegangen wurde, im Gegenteil, der Bock wurde zum Gärtner gemacht und jedes Verfahren bereits im Keim erstickt, weshalb das unselige Verfahren gegen die toughe Power-Chirurgin überhaupt erst möglich gemacht wurde.

Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft wirklich mal aktiv wird, und zwar, indem sie die Todesfälle intensiv aufarbeitet, in langwierigen, und detaillierten Gerichtsverfahren. Geld darf dafür keine Rolle spielen, wo institutionelle Handlungen in einem demokratischen Land kritisiert werden und der Kritiker seit Jahren juristischen Repressalien ausgesetzt wird, solche Prozesse vermutet man allenfalls in Bananenrepubliken, aber eigentlich nicht mitten in Deutschland. Ein Armutszeugnis für den Staatsanwalt ist der Däbritz-Prozess allemal, denn ohne die korrekte und pflichtbewusste Professorin wüsste die Öffentlichkeit nichts über tote Babies, angebliche EMAH-Spezialzentren, Herztransplantationen mit vorgeschädigten Organen etc.  

Julia Gottschick zeigt hier, dass sie doch schreiben kann:

 http://www.ivz-online.de/lokales/muensterland_artikel,-%E2%80%9ENicht-nach-den-Regeln-der-Kunst%E2%80%9C-_arid,47184.html

-Julia Gottschick- Erst eine falsche Diagnose, dann eine Operation, die nicht hätte sein müssen. Das Resultat: ein bis dato lebensfähiger Säugling, der wenig später starb. „Das war nicht nach den Regeln der Kunst,“ befand Prof. Gerhard Ziemer, Leiter der Klinik für angeborene Herzfehler bei Erwachsenen an der Universitätsklinik in Chicago und anerkannter Experte für Kinderherzchirurgie.
Als vom Landgericht Münster bestellter Sachverständiger analysierte der 58-Jährige gestern zwei Fälle von Säuglingstod am Uniklinikum Münster (UKM).

 

Allein, Ziemer konnte das Klinikum in diesen Fällen nicht entlasten. Der Operateur des herzkranken Säuglings habe, von der falschen Diagnose verleitet, einen ebensolchen Weg eingeschlagen: Er schnitt Muskelgewebe weg und schwächte das ohnehin schwache Herz noch weiter. Zudem habe der Eingriff drei Stunden gedauert – „zwei zu viel,“ wie der Experte betonte. Seiner Meinung nach hätte es gereicht, das Kind medikamentös zu stabilisieren.
Einmal indes auf die falsche Diagnose hin operiert, hätte der Chirurg zumindest auf das Vorgefundene reagieren und einen neuen Weg einschlagen müssen. Das hätte dem Säugling eine Überlebenschance von über 90 Prozent beschert. „Die Anatomie hat man im Kopf zu haben und nicht zwei Stunden dazustehen und drüber nachzudenken,“ wetterte Ziemer.

Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

 

 



Samstag, 12. Mai 2012

Bild.de: immer wieder sinnfreie Panikartikel über Haie

Florida Hai zerfleischt deutsche Urlauberin

Hai zerfleischt deutsche Urlauberin
Hai-Opfer Karin Ulrike S. (47) auf dem Weg zur Not-OP – ein Hai hatte die Touristen in Florida im hüfttiefen Wasser attackiert
Foto: Vero Beach Police Department
12.05.2012 — 00:32 Uhr
Miami – Sie badete im hüfttiefen Wasser vor der Küste Floridas (USA). Und plötzlich war da der Hai ...
Urlauberin Karin Ulrike S. (47) aus Konstanz wurde in Vero Beach, nur 30 Meter vom Strand entfernt, von einem Raubfisch angegriffen. Die Frau schrie noch „Hai!“, dann färbte sich das Meer blutrot.
„Die Wunde war verheerend“, sagt David Daniels, einer der Retter.
Die Deutsche wurde zur Not-OP in ein Krankenhaus geflogen. Durch den Hai-Biss wurde die rechte Schenkelarterie durchtrennt. Vom Knie aufwärts fehlt ein großes Stück des Beins.
Der Zustand der deutschen Urlauberin sei „ernst“, so ein Sprecher der Klinik. 


Medienwatch Kommentar:

Obwohl nur von "Raubfisch" (also theoretisch auch Barracuda oder andere Arten) die Rede war, zeigt BLÖD mal wieder vollkommen zusammenhanglos den Grossen Weissen Hai als vermutlichen Täter im Bild.
Statistisch ist es fast unmöglich, dass ein Weisser Hai für den Angriff verantwortlich war, da diese Fische zum Einen nicht besonders aggressiv sind, zum Anderen  in Wassertiefen von bis zu ca. 1000m jagen. 
Es ist bedauerlich, dass die Deutsche von einem Raubfisch gebissen und schwer verletzt wurde, aber es ist sicher keine Absicht gewesen, die Badende zu fressen, sondern ein irrtümlicher "Testbiss", um festzustellen, was da an Fressbarem herumschwimmt.


Immer wieder erstaunt es mich, dass solche Beissunfälle als gezielte Attacken mordlustiger Fressmaschinen durch die Presse geistern, und das Bild eines Meeresräubers zeichnen, der blutrünstig nach arglosen Touristen jagt. Das Gegenteil ist der Fall.


Von welchem Fisch die Deutsche letztlich verletzt wurde, ist eigentlich unerheblich, es ist sehr bedauerlich, aber wirklich sensationell ist es nicht. 
 Weitaus sachlicher und besser recherchiert dieser Artikel
Zitat: Unklar ist, von welcher Haifischart die Urlauberin angegriffen worden ist. Typisch für die Gegend seien Bullen- und Tigerhaie. "Aus irgendeinem Grund hat der Hai diese Frau ausgesucht", sagte Toomsoo.

Wer in Florida baden geht, sollte die Möglichkeit einkalkulieren, dass er unliebsame Begegnungen mit solchen Meeresbewohnern haben könnte - oder schlicht nicht ins Meer gehen.
Man vergisst zu leicht, dass das Meer nicht "uns" gehört, sondern dass es der Lebensraum zahlreicher Meeresbewohner, auch räuberischer ist. Man geht schliesslich auch nicht in den Safaripark und macht dort ein Picknick, nur weil die Sonne scheint...