Mittwoch, 16. Mai 2012

Prof. Karck's "Gutachten" - oder: wie nickt man Pfusch am Patienten akademisch verbrämt ab

UPDATE:
 Karcks Gutachten wertlos. Gutachter war befangen. Verfahren gegen Däbritz und Partner eingestellt.
Prof. Matthias Karck vom Heidelberger Herzzentrum hatte zwölf Todesfälle von Patienten der Herz-Thorax-Chirurgie am UKM analysiert und sollte der Kammer bei der Einschätzung helfen: Ist etwas dran an den Ärztepfusch-Vorwürfen, die in den anonymen Schreiben erhoben wurden. Das hätte das Strafmaß beeinflusst.
Zweifel an seiner Unparteilichkeit des Gutachters
Denn „wenn jemand eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, ist das nicht strafbar, wenn sich der Inhalt der Anzeige als richtig darstellt“, erklärte Mattonet. Bei einem der Todesfälle hatte selbst der abgelehnte Gutachter eingeräumt, dass die Behandlung des Patienten nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst verlaufen war. Gestern schloss sich die Kammer der Einschätzung der Verteidiger an. Matthias Karck habe sich in seinem Gutachten mehrfach „einseitig auf die Seite des UKM gestellt“, so der Richter. Er habe sich mit Oberärzten über den Fall ausgetauscht, die als UKM-Prozessbeobachter im Gericht saßen, und sich auf eigene Faust beim Nebenkläger Unterlagen besorgt, ohne seine Informationen mit der Kammer zu teilen. Daher bestünden Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit.

http://www.wn.de/Muenster/Daebritz-Prozess-Heftige-Wortgefechte-Verteidiger-unterstellen-Gutachter-Befangenheit

Heftige Wortgefechte: Verteidiger unterstellen Gutachter Befangenheit



Münster - 
Dass es bei Biopsien – Probeentnahmen von Gewebe aus dem Herzmuskel – zu Komplikationen kommen kann, ist Ärzten bekannt. Für einen 53-jährigen Transplantationspatienten der Herz-Thorax-Chirurgie am Uniklinikum Münster (UKM) führte das im Jahr 2007 zum Tod. Im Prozess gegen die Herzchirurgin Prof. Sabine Däbritz und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Münster fuhr am Mittwoch der vom Gericht bestellte Gutachter fort, Todesfälle am UKM zu analysieren. Im Laufe seiner Darstellung kam es zu heftigen Wortgefechten zwischen ihm und Däbritz´ Verteidigern.
Von Julia Gottschick 
Mediencheck Kommentar:
Julia Gottschicks Berichte aus dem Gericht gewinnen an Genauigkeit und Verständlichkeit. 
Insgesamt erfreulich, dass die Systemmedien langsam wagen, die Institutionen des Staates nicht mehr als unfehlbar zu betrachten und sich auf die Seite derer zu stellen, die selbst nichts mehr beitragen können: die verstorbenen Patienten. 

Der betroffene Patient war, da er ein vorgeschädigtes Herz hatte, zuvor erfolgreich transplantiert worden. Um nach einiger Zeit sicherzugehen, dass das Spenderherz nicht abgestoßen wurde, drangen die Ärzte über die Halsvene zum Herzmuskel vor, um Gewebe-Proben zu nehmen. Dabei, so Prof. Matthias Karck von der Heidelberger Klinik für Herzchirurgie, müssen die Mediziner „durch eine ungeschickte Bewegung“ in die Lungenarterie abgerutscht sein.
Mediencheck Kommentar:
man kann das Perforieren einer Lungenarterie wohlwollend als "Ungeschicktheit" bezeichnen, bei einem Assistenzarzt würde man diesen Begriff sicherlich zu Recht wählen. Bei einem erfahrenen Chirurgen DARF keine Ungeschicktheit passieren, denn dann hat er schlicht den falschen Beruf. 
Wer als Gutachter soetwas durchgehen lässt, hat eine grossartige Zukunft zum Beispiel in Südafrika, oder im Ural, aber sicher nicht an führenden Kliniken in Deutschland. Da darf man als Patient mehr erwarten als rhetorische Finten auf Grundschulniveau. 

Eine Naht riss, durch das entstandene Loch floss Blut in den Herzbeutel. „Man hat überall Blut gesehen und Blutgerinnsel“, berichtete Karck. Um das Loch zu finden, schloss man den Patienten erneut an die Herz-Lungen-Maschine an. Der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie nahm das Herz heraus, um den Schaden zu beheben, konnte den Patienten aber nicht retten. Er verblutete.
Mediencheck meint: Falsche Reihenfolge, Herr Karck. Als der Chirurg die Massnahme, das Herz erneut herauszunehmen, einleitete, da musste er eigentlich mit dem Leben des Patienten schon abgeschlossen haben, denn wo in der Literatur gibt es "lege artis" irgendwelche Hinweise darauf, dass diese Massnahme erfolgversprechend gewesen wäre?
Also wenn er den Schaden hätte beheben wollen, dann hätte er das Organ gut an Ort und Stelle lassen können und die Lungenarterie am schlagenden Herzen operieren können. Das Herz zu entnehmen und es in einer Schale herumliegen zu lassen gehört für Sie also zu den notwendigen Massnahmen, um einen Patienten zu retten, der aufgrund einer verpfuschten Biopsie am verbluten ist? Was begutachten Sie eigentlich sonst, Herr Karck - Notschlachtungen im städtischen Schlachthof? By the way, ist wegen dieser "schicksalhaften" Operation nicht nur einer umsonst gestorben: neben dem bedauernswerten Patienten auch der Spender, dessen Herz schlussendlich durch das Herumgefummel auch verloren war.
„Das war keine Standardsituation, sondern eine furchtbare Komplikation,“ so der Gutachter.Der Klinikleiter habe seine gesamte berufliche Erfahrung mit eingebracht, um den Todesfall abzuwenden, doch vergebens. Er sei es im übrigen nicht gewesen, der die Biopsie durchgeführt hatte. Diesen Kampf um das Leben des Patienten könne man so nicht aus dem Op-Bericht entnehmen, stellten Däbritz´Anwälte die Darstellung des Gutachters heftig infrage. Karck ruderte daraufhin zurück und relativierte seine erste Schilderung. „Ich verstehe nicht, wie Sie uns hier nacheinander zwei komplett unterschiedliche Abläufe anbieten können“, monierte einer der Verteidiger. „Nichts davon basiert auf den Unterlagen, die Sie zur Verfügung hatten. Sie waren bei der Operation selbst nicht dabei.“

Mediencheck Kommentar: Herr Prof. Karck, könnten Sie mal "furchtbare Komplikation" medizinisch korrekt definieren? Und abgrenzen von -fehlerrhafter Operation, -von Pfusch, -von schlechter Qualität?
Zu der "gesamten beruflichen Erfahrung" bleibt zu fragen, welche ist das denn? Wenn man von 37% Mortalität in Münster ausgeht (2008) dann war wohl die OP-Schwester schuld an den Todesfällen, weil das dumme Ding immer die Lampe falsch hält.. war ja schon immer so.
Fakt ist, der Patient hat von der geballten Erfahrung nichts gehabt ausser einem frühen Tod. Und Sie sorgen dafür, dass niemand wagt, unangenehme Fragen zu stellen, weil Sie sich mittels vorgeschobener rhetorischer Platitüden herausreden, um den werten Kollegen reinzuwaschen. So sieht's aus. 

Er bekomme Zweifel, ob der Sachverständige unbefangen sein Gutachten erstatte. „Es geht hier um Ihre Qualifikation als Sachverständiger.“ Für Sabine Däbritz sei das Herausnehmen des Herzens nicht nachvollziehbar gewesen. Sie habe in Expertenkreisen herumgefragt, berichtete sie, „weil ich diesen ganzen Wahnsinn nicht verstehen kann.“ Richter Thomas Mattonet zitierte eine frühere Aussage der Herzchirurgin: „Von dritter Seite soll es geheißen haben, der Leiter der Herz-Thorax-Chirurgie habe versucht, Gott zu spielen.“
Karck widersprach dem: Die Vorgehensweise des Klinikleiters sei in seinen Augen „nicht irrational“. Überdies finde er Däbritz´Kritik „ganz schlimm unchirurgisch“.
 Mediencheck Kommentar: 
Der Klinikleiter muss, um schlampig zu arbeiten, nicht zwangsläufig "irrational" sein, was ist das denn für eine Pfeifen-Rhetorik, Herr Karck? Und Däbritz' Kommentar muss weder "chirurgisch" (wieder so ein Kunstwort, nichtssagend und rabulistisch), noch muss er kollegial sein. Menschlich und ehrlich aber ist er, und das ist das einzige Erfordernis, das der Patient und die Hinterbliebenen zu interessieren hat, nicht Ihr feiner Chirurgenbund, Ihre Fachverbandshändel und Ihre kollegialen Vereinbarungen, dass eine Krähe der Anderen kein Auge aushacken dürfe. 
Wir leben im Jahr 2012, Herr Prof. Karck. Wann werden SIE das verstehen?



Mattonet mühte sich, die aufgebrachten Parteien zu befrieden: „Jetzt mal langsam, nicht alle durcheinander: Wir sind hier nicht in einer Talkshow.“ Wie es denn komme, wandte er sich dann aber auch an den Sachverständigen, dass Karck zwei unterschiedliche Sachverhalte dargestellt habe? An dieser Stelle mischten sich die Anwälte des UKM als Nebenkläger lautstark ein: „Sie unterstellen dem Gutachter hier unterschiedliche Varianten, um ihn ins Schwimmen zu bringen,“ kritisierten sie.

MW: Nun, ein Gutachter sollte mit Gegenwind leben können, insbesondere einer, der so parteiisch wirkt wie dieser.  Schon blamabel und wenig intelligent, wenn er damit ins Schwimmen gerät. Es gibt eine Studie, die hierzu recht interessant erscheint, die zeigt, dass konstruierte Wahrheiten (oder auch Lügen) jemanden ins Schwitzen bringen, da echte Argumente fehlen:

Lügen bedroht – vor allem den Lügner, denn Lügen setzt ihn unter Stress. Die körperlichen Reaktionen auf diesen Stress sind leicht sichtbar, man nennt sie „Tells“. Es gibt tausende von Signalen und Botschaften, die Lügner überführen, die Kunstform besteht nun, diese „Tells“ vor allem in ihrer Kombination zu lesen. Gerade die Vernetzung mehrerer „Tells“ können zeigen, dass man belogen wird. Nehmen wir einen ertappten Mitarbeiter, der etwas gestohlen hat und im Chefgespräch sitzt. Handhaltung eines Mannes beim InterviewObwohl er leugnet, schaltet sein limbisches System auf „Flucht“, der Dieb kann also „Tells“ zeigen: flache Atmung, Kopf einziehen, Füße Richtung Ausgang drehen oder das Weglehnen des Oberkörpers. Dazu Augen reiben, Augen schließen, die Hände vor dem Gesicht falten (also die Hände zwischen sich und Gegner bringen) oder sich die Geldbörse auf den Schoß oder näher an sich heran legen („Mauern bauen“). „Dies alles sind klassische Reaktionen auf Unwohlsein in einem Gespräch, aber eben auch auf eine Lüge“, so Navarro, „Die normale Nervosität durch die Befragungssituation kann auch einen ehrlichen Mitarbeiter zu solchen Reaktionen verleiten, aber im Mix mit anderen „Tells“ kann man den Lügner einkreisen. (...)


Beispiele für Worthülsen, die Lügen verdecken sollenPhrasen, die die Glaubwürdigkeit betonen (Haben Sie Monica Lewinsky nachts getroffen?) Bill Clinton: „Ganz gewiss nicht!“
Grammatische Fehler (Hatten Sie keine Beziehung mit dieser Frau?)
Clinton: „Da ist keine sexuelle Beziehung!“
Betont ausführliche Verneinung - Clinton: „Ich möchte, dass Sie mir zuhören, ich wiederhole das Ganze noch einmal, ich hatte ganz sicher keine Beziehung mit dieser Frau , Miss Lewinsky!“
Distanzierende Äußerungen: „Dieser Frau, Miss Lewinsky“
Spezifische Verneinung: „Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau!“ - statt : “Ich bin in meinem ganzen Leben noch nicht fremd gegangen!“


...Memo an die Leser:   Frau Prof. Däbritz Kritik an Kollegen sei "unchirurgisch" Aha. 

Guter Artikel, Julia Gottschick, weiter so!

Ein Fremdverschulden, so sagte Sabine Däbritz in ihrer späteren Stellungnahme, sei für den Pathologen in der Obduktion nicht erkennbar gewesen. Ihrer Meinung nach aber habe es sich in diesem Fall um eine fehlerhafte Biopsie gehandelt. Der Patient habe riesige Mengen Austauschblut erhalten. Überdies „konnte er die Herausnahme des Herzens nicht überleben,“ so Däbritz. Stattdessen wäre die Reparatur ohne eine solche Herausnahme möglich gewesen. Als die Ehefrau die Todesursache ihres Mannes wissen wollte, hätten ihr die Ärzte nicht weitergeholfen: Auch der Obduktionsbericht sei nicht an den Hausarzt des Verstorbenen gegangen.
War die erneute Explantation des Spenderherzens noch im Rahmen der medizinischen Standards – der Versuch eines erfahrenen Operateurs, in einer außergewöhnlich aussichtslosen Situation durch einen mutigen Schritt das Leben des Patienten noch zu retten? Oder kann die Herausnahme des Herzens als fahrlässig und letztendlich für den Tod des Mannes ausschlaggebend gelten? Das muss das Gericht mit Hilfe des Gutachters klären. Problematisch wäre jedoch, wenn am Vorwurf der Verteidigung etwas dran wäre, dass der Sachverständige von vornherein vom verantwortungsvollen Vorgehen des Klinikleiters ausginge – selbst, wenn der Op-Bericht das nicht stützt. „Warum musste das Herz in dieser Zeit in einer Schüssel liegen?“, konfrontierte Däbritz den Gutachter mit ihr unverständlichen Punkten. „Das ist exotisch und äußerst ungewöhnlich. Warum hat er das getan?“ Werde ein Spenderorgan durch ein solches Vorgehen doch mehr und mehr geschädigt.
Bei einem nächsten Fall, einem Patienten mit so genannter Aortendissection, widersprach Karck erstmals dem Vorgehen der UKM-Herzchirurgen. Diese hatten den Patienten, obwohl er mit einem chirurgischen Notfall eingeliefert worden war, bis zum nächsten Morgen unoperiert liegen gelassen. Die Begründung der Verantwortlichen an der Herz-Thorax-Chirurgie: Man habe zunächst die Durchblutung der Beine und des Darmtraktes sicherstellen wollen, die bei dem Patienten ebenfalls im Argen lag.
Allein, diejenigen Mediziner, die am UKM für diesen Eingriff zuständig sind – die Radiologen – sind nachts nicht verfügbar. „Wenn das so ist, dann ist das schlecht“, befand der Gutachter. In diesem Fall hätte er persönlich zunächst das Herz operiert, weil dies akut von einer so genannten Herzbeutel-Tamponade (Blut im Herzbeutel) bedroht war. „Der Patient hat in dieser Zeit das Risiko getragen,“ so Karck. Das Risiko habe sich jedoch nicht zu seinen Ungunsten ausgewirkt: Der Mann starb später an etwas anderem – laut Gutachter vermutlich an einem Infarkt.
Dass das Blut im Herzbeutel nicht direkt ursächlich war für den Todesfall, entlaste die Zuständigen vom Vorwurf einer Fehlbehandlung. „Da kann man `glücklicherweise´ sagen“, räumte der Sachverständige ein. „Denn wenn man seit 24 Uhr um den Befund gewusst hat – und morgens um fünf reißt das ein, dann hat man einen Fehler gemacht.“ Den Patienten nämlich „liegen gelassen zu haben, weil die Radiologen erst morgens mal ihr Tagewerk beginnen“.
Dieser Fall hatte zu Anfang der Verhandlung vor einigen Monaten bereits für Aufsehen gesorgt, weil ein in dieser Nacht Dienst habender Assistenz-Arzt die Entscheidung seiner damaligen Vorgesetzten heftig kritisiert hatte. Er hatte das Vorgehen der Oberärzte mit einer Abrechnungspraxis für Privatpatienten begründet. Das Uniklinikum hat den jungen Mediziner, der heute unter Sabine Däbritz als Chefin am Duisburger Herzzentrum arbeitet, inzwischen verklagt.


Bitterer Beigeschmack kommt auf, wenn man auf Prof. Karcks Lebenslauf nachlesen kann, dass er im Jahre 95 und 99 jeweils eine Auszeichnung erhielt von der deutschen Gesellschaft für Herz-Thoraxchirurgie. Deren Präsident war kein anderer als der Mann, über den Prof. Karck nun sein gefälliges kollegiales Gutachten erstellen durfte. Wie unbefangen er dies tun kann, bleibt der Phantasie überlassen, vorstellbar sind gewisse berufliche Sachzwänge und  Interessenskonflikte  hier allemal.
FAZIT: Kein Renommèe für Heidelberg!











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